Steuerliche Beratung und Begleitung
Wir bieten Ihnen professionelle Beratung durch einen Steuerberater in Ihrer Sprache an, um sicherzustellen, dass alles transparent ist. Es ist wichtig, einen qualifizierten und erfahrenen Steuerberater zu wählen, der mit den lokalen Steuergesetzen und -vorschriften vertraut ist und Sie bei jedem Schritt des Prozesses unterstützen kann.
Die Aufgaben eines Steuerberaters in Spanien im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien umfassen folgende Punkte:
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Beratung zur Steuerplanung: Der Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen und Ihre Steuerlast zu minimieren, indem er geeignete Steuerstrategien empfiehlt.
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Prüfung der steuerlichen Auswirkungen: Vor dem Kauf einer Immobilie kann der Steuerberater die steuerlichen Auswirkungen des Kaufs analysieren, einschließlich der anfallenden Grunderwerbsteuer und der laufenden Grundsteuer (IBI).
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Anmeldung und Beantragung von Steuernummern: Der Steuerberater kann Ihnen bei der Beantragung Ihrer N.I.E.-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) und gegebenenfalls Ihrer spanischen Steuernummer (Número de Identificación Fiscal - NIF) behilflich sein.
Auch bei Kauf einer Immobilie als Firma und deren Gründung berät er Sie. Hier brauchen Sie wahrscheinlich eine „CIF“.
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Prüfung von Verträgen und Dokumenten: Der Steuerberater kann die Kaufverträge und andere relevante Dokumente prüfen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte ordnungsgemäß berücksichtigt sind und keine steuerlichen Risiken bestehen.
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Beratung zu Immobiliensteuern und -abgaben: Der Steuerberater informiert Sie über die verschiedenen Immobiliensteuern und -abgaben, die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallen können, einschließlich der Grunderwerbsteuer (ITP oder IVA), der Grundsteuer (IBI) und der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio).
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Unterstützung bei der Einreichung von Steuererklärungen: Nach dem Kauf kann der Steuerberater Ihnen bei der ordnungsgemäßen Einreichung Ihrer jährlichen Steuererklärungen helfen, einschließlich der Einkommenssteuererklärung (IRPF) und gegebenenfalls der Vermögenssteuererklärung (Patrimonio).